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Bürgerenergie Bayern

Ein Aufbruchsignal für die Bürgerwindkraft in ganz Bayern!

Aktualisiert: 9. Aug. 2020

Baugenehmigung für Bürgerwindpark Pfaffenhofen an der Ilm erteilt

Landrat Albert Gürtner mit BEG-Vorstand Andreas Herschmann auf dem Bürgerwindrad im Lustholz bei Pfaffenhofen

Mancher Beobachter hatte schon nicht mehr daran geglaubt. Doch nach rund vier Jahren Genehmigungsphase hat das Landratsamt Pfaffenhofen der Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen (BEG) die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für drei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-138 im Förnbacher Forst im Stadtgebiet Pfaffenhofen an der Ilm erteilt. Damit kann das Projekt in die nächste Phase gehen.

“Auch für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie im Stadtgebiet Pfaffenhofen ist damit ein wichtiger Meilenstein geschafft. Nach Inbetriebnahme der drei geplanten Anlagen wird die Kreisstadt Pfaffenhofen hundert Prozent lokale Stromversorgung erreichen”, freut sich Andreas Herschmann, Vorstand der Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen über den großen Fortschritt. Markus Käser, Vorstand des Landesnetzwerkes Bürgerenergie Bayern spricht von einem Aufbruchsignal für ganz Bayern: "Die Hartnäckigkeit der Pfaffenhofener Bürgerenergiegenossenschaft hat sich gelohnt. Wir sehen in der Genehmigung ein Aufbruchsignal für ganz Bayern. Pfaffenhofen hat aufgezeigt wie es gehen kann: Maximale Bürgernbeteiligung und gemeinsamer politischer Wille zur konsequenten Energiewende. Ich hoffe, dass nun auch das Land Bayern seinen schädlichen Widerstand gegen den Ausbau der erneuerbaren Energie und insbesondere gegen die Bürgerwindkraft aufgibt und die demokratische und dezentrale Energiewende endlich gefördert wird!"

Genehmigt wurde die Errichtung von drei sogenannten Onshore-Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-138 mit einer Nennleistung von je Anlage 4,2 Megawatt (MW) einer Gesamthöhe von 229 m und einem Rotordurchmesser von 138 m.

Visualisierung Bürgerwindpark Pfaffenhofen

Landrat Gürtner, der sich schon vor seiner Wahl zum Landrat in seiner damaligen Funktion als zweiter Bürgermeister der Stadt Pfaffenhofen für den Windpark stark gemacht hatte, zeigt sich zufrieden: "Bei der Energiewende und dem Ausbau der Windkraft ist die Beteiligung der Bürger entscheidend. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für dieses Projekt war von Anfang an sehr hoch. Man kann sich schließlich sogar direkt an den Anlagen beteiligen. Das Bunte Bündnis und ich haben uns bis 2030 hundert Prozent erneuerbare Stromversorgung im Landkreis vorgenommen. Der BEG Bürgerwindpark wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten!"


Andreas Herschmann ist erleichtert und fühlt sich bestätigt: „Nachdem sich von Anfang an ein breites bürgerschaftliches Bündnis hinter unser Projekt gestellt hatte war das natürlich ein unglaublicher Ansporn weiterzumachen. Seither ist auch unsere Genossenschaft stark gewachsen. Alle unsere stand heute 770 Mitglieder können stolz darauf sein. Es hat sich gelohnt, dass wir nie aufgeben haben!”

Start Bündnis Rückenwind Pfaffenhofen 2016 am Hauptplatz

Bereits im April 2016 hatte die BEG das Projekt im Stockerhof Pfaffenhofen erstmals vorgestellt. Damals wurden alle möglichen sieben Standorte für Windkraftanlagen im Förnbacher Forst aufgezeigt.

Nach einer PAFundDu-Infoveranstaltung der Stadt im Rathaus und weiteren Detailplanungen wurde dann im August 2016 der Bauantrag mit drei Anlagen beim Landratsamt Pfaffenhofen eingereicht. Zugleich fasste die Stadt Pfaffenhofen den Beschluss zur Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ und setzte mit einem Ratsbegehren den Bürgerentscheid “Saubere Energie aus Windkraft” aufs Gleis. Die Pfaffenhofener entschieden sich dabei bekanntlich am 23.10.2016 mit 56,9 Prozent für die Fortführung des Bebauungsplanes und damit auch für die Realisierung des Vorhabens.

Seither ist viel passiert:

Auf Anregung von Landratsamt und Bundeswehr wurden zwei Standorte leicht verändert und die Anlagen um rund 50 m verschoben, die Windräder wurden auf einen noch effizienteren Anlagentyp angepasst und für verschiedene Tierarten wurden Konzepte zum Schutz bei Bau und Betrieb erarbeitet. Dabei wurden auch das Umweltministerium und Umweltminister Thorsten Glauber beteiligt. Der letzte Stand wurde im Juli 2019 mit den geänderten Antrags- und Planunterlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Landratsamt Pfaffenhofen eingereicht.

Letztlich erst im März 2020 fanden seitens des Bayerischen Landesamtes für Umwelt auch aktuelle, bundesweite Forschungsergebnisse zum Uhu-Flugverhalten ihre Anerkennung. Fazit der obersten Umweltschützer im Freistaat: Der Uhu fliegt gar nicht so hoch und damit nicht in den Gefahrenbereich. Der Vogel ist somit durch die Windräder auch nicht gefährdet.


Die obere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern bestätigte der Pfaffenhofener Bürgerenergie-Genossenschaft überdies auf dem richtigen Weg zu sein und im öffentlichen Interesse zu handeln. In einer Stellungnahme äußerte sich die Regierungsverwaltung: "Die Errichtung von WEA (Windenergie-Anlagen) liegt im öffentlichen Interesse, da dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zukommt."

Am 05.08.2020 konnte somit Landrat Albert Gürtner schließlich grünes Licht geben. Übrigens, so einschlägige Fachleute, die bisher einzige Genehmigung für Windkraftanlagen in Bayern in diesem Jahr.

Andreas Herschmann gibt die Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde bekannt

Die Genehmigung umfasst auch viele Verpflichtungen für Artenschutzmaßnahmen:

Vorsorglich für den Fall eines möglichen Aufenthaltes eines Wespenbussard, werden die Windräder in den ersten drei Jahren von Mitte Mai bis Ende August nur nachts betrieben. Die Maßnahmen sind in den Ertragsberechnungen berücksichtigt und fallen aufgrund der windschwachen Monate im Sommer nicht ins Gewicht.


Zudem ist die Genossenschaft verpflichtet ein digitales Fledermausmonitoring mit Abschaltautomatik und aktive Maßnahmen am Boden zum Schutz von Zauneidechse und Haselmaus durchzuführen.


Herschmann nahm die Entscheidung erleichtert zur Kenntnis: "Klimaschutz und Artenschutz sind zwei Seiten der gleichen Medaille und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir waren immer sicher, dass wir eine gute Lösung für alle Artenschutzfragen erarbeitet haben! Die Genehmigungsbehörde hat uns das nun bestätigt. Das freut mich, aber lieber wäre mir gewesen, wir hätten nicht so viel Zeit für den Klimaschutz verloren!"

Mit der Genehmigung sind nun alle Voraussetzungen für eine Beteiligung an einer der kommenden Windkraftausschreibungen der Bundesnetzagentur erfüllt. Als reine Formalität gilt der noch ausstehende Satzungsbeschluss der Stadt Pfaffenhofen zur endgültigen Wirksamkeit des Bebauungsplanes.


Mit den ersten Arbeiten könnte so bereits im Winter begonnen werden.

Eine Chronologie des bisherigen Verfahrens gibt es auf www.buergerwind-paf.de.

Auf der Webseite der BEG www.buergerenergie-pfaffenhofen.de können sich Bürger an dem Projekt unverbindlich Anteile reservieren.


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